Hinweise und Informationen für unsere Mitglieder und Gäste
Das Wanderprogramm ist bezüglich der Veranstaltungstage, Abfahrtstermine usw.
allein maßgebend.
Änderungen und Ergänzungen nach Verteilung des Wanderprogramms werden, falls möglich, in den Aushängen und vor allem stets aktuell
auf unserer Internetseite
bekannt gegeben.
Alle Treffpunkte zu unseren Veranstaltungen beziehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, auf Langenfelder Gebiet.
Unser monatliches Wanderangebot, wird zusätzlich noch, neben der Veröffentlichung in der
Presse (für mögliche Übermittlungsfehler übernimmt
die
Abteilung keine Haftung), an folgenden Stellen ausgehangen:
In Langenfeld im SGV-Schaukasten vor dem Rathaus, auf der Website der Stadt Langenfeld, bei der VHS in der Stadthalle, an der Litfaßsäule
im SGL-Eingangsbereich und im DRK-Haus an der Jahnstraße.
In Monheim in der Geschäftsstelle der Kulturwerke, in der Stadtbücherei und im Bürgerhaus Baumberg.
Weiterhin wird das Wanderprogramm bei unseren zahlreichen Inserenten zur Mitnahme ausgelegt.
Alle Angebote sind gebühren- und verpflichtungsfrei. Rückfragen zu den Angeboten sind an den/die jeweiligen Wanderführer/Wanderführerin
(WF) zu richten. Die WF können - wenn erforderlich - Weg und Ziel der Wanderung ändern. Der Abbruch einer Wanderung liegt im Ermessen
des WF. Gastwanderern bieten wir bis zu 5 Schnuppertouren an.
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen
geschieht auf eigene Gefahr.
Zur Anfahrt besteht in der Regel Mitfahrmöglichkeit in privaten PKWs. Betriebskostenbeiträge: Erwachsene € 0,10/km für die ersten 100 km,
€ 0,08/km für die darüber hinaus gefahrenen km¸ mindestens jedoch € 2,50. Jugendliche von 14-17 Jahren zahlen die Hälfte. Für Kinder
werden keine Kostenbeiträge berechnet.
Ein Anspruch auf Mitnahme kann nicht geltend gemacht werden.
Die Mitfahrt unserer Mitglieder und Gäste erfolgt auf eigene Gefahr.
Jeder Teilnehmer wird gebeten:
- den Weisungen des WF zu folgen, den Wanderweg nicht zu kritisieren
- nicht zu weit vorauszueilen oder zurückzubleiben und dem WF mitzuteilen, wenn er die Wanderung abbrechen will
- sich wetterfest und zweckmäßig zu kleiden
- die Bestimmungen über das Rauchen im Wald zu beachten
- mitgeführte Hunde sind grundsätzlich während der gesamten Wanderung durchgehend anzuleinen. Der Hundehalter
haftet für die von seinem/n Hund/en angerichteten Schäden. Bei Mehrtagewanderungen dürfen Hunde nur in Absprache
mit dem jeweiligen WF mitgenommen werden.
- als Radwanderer aus Sicherheitsgründen einen Helm zu tragen.
Ein selbstverständliches Gebot für jeden Wanderer: In der freien Landschaft oder am Rastplatz wird kein Abfall weggeworfen,
sondern wieder mitgenommen!
Wir belohnen unsere eifrigen Wanderer durch die Verleihung der SGV-Wandernadel in
Bronze nach 5.000 Wanderkilometern
Silber nach 10.000 Wanderkilometern
Gold nach 20.000 Wanderkilometern.
Die Dokumentation der Strecken erfolgt im Wanderpass. Er bildet die Grundlage für die Verleihung einer Wandernadel und ist bei
unseren Wanderführern erhältlich. Die Verleihung erfolgt im Verlauf einer Wanderung.
Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie die Bedingungen zur Verleihung erfüllt haben. Wenn dies der Fall ist, verständigen Sie bitte rechtzeitig
die Wanderführerin oder den Wanderführer, bei deren/dessen Wanderung die Nadel bzw. Brosche verliehen werden soll.