Hinweise und Informationen für unsere Mitglieder und Gäste

 

Das Wanderprogramm ist bezüglich der Veranstaltungstage, Abfahrtstermine usw.  a l l e i n maßgebend. Die Veranstaltungen geben wir bekannt:

in den Tageszeitungen, den Langenfelder/Monheimer Lokalanzeigern, in unserem Schaukasten vor dem Rat­haus in Langenfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1, sowie an den Aushängen im Bildungs- und Kulturzentrum Monheim, Tempelhofer Straße 11-17 (Stadtbücherei) Das Wanderprogramm liegt auch bei der Geschäftsstelle „Marke Monheim e.V.“, Rathausplatz 20, Monheim aus. Für mögliche Übermittlungsfehler haftet die Abteilung nicht.

 

Alle Treffpunkte zu unseren Veranstaltungen beziehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, auf Langenfelder Gebiet. Änderungen nach Verteilung des Wanderprogramms werden in den Aushängen und, wenn möglich, in der Presse bekannt gegeben.

 

Änderungen und Ergänzungen unserer Angebote sind stets aktuell auf dieser Internetseite zu finden unter: www.sgv-langenfeld-monheim.de

 

Alle Angebote sind gebühren- und verpflichtungsfrei. Rückfragen zu den Angeboten sind an den/die jeweili­gen Wanderführer/Wanderführerin (WF) zu richten. Die WF können - wenn erforderlich - Weg und Ziel der Wanderung ändern. Der Abbruch einer Wanderung liegt im Ermessen des WF.

 

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr.

 

Zur Anfahrt besteht in der Regel Mitfahrmöglichkeit in privaten Kraftfahrzeugen. Betriebskostenbeiträ­ge: Erwachsene € 0,10/km für die ersten 100 km. € 0,08/km für die darüber hinaus gefahrenen km¸ mindes­tens jedoch € 2,50. Jugendliche von 14-18 Jahren zahlen die Hälfte. Für Kinder werden keine Kostenbeiträge berechnet. Ein Anspruch auf Mitnahme kann nicht geltend gemacht werden. Die Mitfahrt unserer Mitglieder und Gäste erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Jeder Teilnehmer wird gebeten:

 

-    den Weisungen des WF zu folgen, den Wanderweg nicht zu kritisieren,

-    nicht zu weit vorauszueilen oder zurückzubleiben und dem WF mitzuteilen, wenn er die Wanderung ab­brechen will

-    sich wetterfest und zweckmäßig zu kleiden

-    die Bestimmungen über das Rauchen im Wald zu beachten

-    mitgeführte Hunde anzuleinen. Der Hundehalter haftet für die von seinem Hund angerichteten Schäden. Bei Mehrtagewanderungen dürfen Hunde nur in Absprache mit dem jeweiligen WF mitgenommen werden.

-    als Radwanderer aus Sicherheitsgründen einen Helm zu tragen.

 

Ein selbstverständliches Gebot für jeden Wanderer: in der freien Landschaft oder am Rastplatz wird kein Ab­fall weggeworfen!